Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Dienstag sein lang erwartetes Gesetz „zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“ fertiggestellt und ist damit auf heftige Kritik aus der Wirtschaft gestoßen.
„Für die Stammhäuser in Deutschland ist der Entwurf enttäuschend und löst die Probleme nicht“, kritisiert Berthold Welling, der Geschäftsführer des Chemieverbandes VCI im Handelblatt. Auch Kurt-Christian Scheel, Geschäftsführer des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) meint: „Der Entwurf bleibt in wesentlichen Punkten weit hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück“. Der VDA fordert eine Anpassung der Regeln an die globale, arbeitsteilige und digitalisierte Wirtschaft.
Warten auf OECD-Entscheidung
Es geht um die Besteuerungspraxis für deutsche Tochtergesellschaften im Ausland.Während das Finanzministerium am bisherigen Verfahren festhält, fordern die Unternehmen eine Absenkung der Besteuerungsquote auf 15 Prozent. Bisher müssen deutsche Firmen im Ausland erzielte Gewinne in Deutschland nachversteuern, wenn sie dort mit weniger als 25 Prozent belastet wurden. Das ist, nach VDA-Ansicht, ein Investitionshindernis für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Zuletzt hatte das Finanzministerium in Aussicht gestellt, die Schwelle auf 15 Prozent abzusenken. „Nicht enthalten ist eine Neufestsetzung der Niedrigsteuergrenze“, heißt es nun jedoch in dem Gesetzentwurf. Man wolle dem „Ergebnis der vielversprechenden Abstimmungen über die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung auf OECD-Ebene“ nicht durch unilaterale Regelungen vorgreifen, so die Begründung.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur