Seit Mittwoch (1.7.) gelten reduzierte Mehrwertsteuersätze von 16 und 5 Prozent. Sie sollen den Bürger in Corona-Zeiten zu mehr Konsum motivieren. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte dazu bei einer Pressekonferenz: „Unsere Maßnahmen haben Wumms.“ Sachverständige bezweifeln das allerdings und kritisieren die hohen Bürokratiekosten.
„Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Aufwand von rund 247,1 Millionen Euro“, heißt es in einem Schreiben von Finanzstaatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) an den Finanzausschuss des Bundestags. Davon seien rund 182,8 Millionen Euro der Kategorie Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe und 64,3 Millionen Euro der Kategorie Einmalige Informationspflicht zuzuordnen, berichtet das Handelsblatt.
Registrierkassen-Umstellung = 239.000 Euro
Allein die Mehrwertsteuersenkung verursacht Bürokratiekosten von 239.000 Euro, etwa durch die Umstellung der Registrierkassen auf die neuen Umsatzsteuerwerte. Für die Verwaltung beträgt, laut BMF-Schreiben, der einmalige Erfüllungsaufwand rund 13,6 Millionen Euro.
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DIHK kritisiert Umstellungsaufwand
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weist auf den erheblichen Umstellungsaufwand für die Unternehmen hin. DIHK-Steuerexperte Rainer Kambeck sagte dazu im Gespräch mit der Funke-Gruppe: „Die Finanzverwaltungen und der Gesetzgeber sollten vor Augen haben, vor welchen Herausforderungen die Betriebe derzeit stehen und sich insbesondere bei Leistungen zwischen Unternehmen mit Beanstandungen zurückhalten“. Innerhalb von sechs Monaten wären die Unternehmen gleich zweimal von einem „enormen Umstellungsaufwand“ betroffen..
Wirtschaftsweise bezweifeln Wirksamkeit
Der Chef der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, ist skeptisch, was die Wirksamkeit der Mehrwertsteuersenkung angeht. Der Funke-Mediengruppe sagte er: „Im Sachverständigenrat gehen wir davon aus, dass die Mehrwertsteuer-Senkung zu etwas mehr als der Hälfte an die Konsumenten weitergegeben wird. In diesem Maße findet ein Vorzieheffekt ins Jahr 2020 statt, sodass der Konsum im Jahr 2021 entsprechend geringer ausfallen dürfte.“
Doch auch wenn die Reduzierung nicht weitergegeben wird, sehen die Wirtschaftsweisen einen positiven Effekt. Die Gewinnmargen der betreffenden Unternehmen würden dadurch erhöht und ihre Zahlungsfähigkeit verbessert. Das hätte eine stimulierende Wirkung auf die Konjunktur und sei möglicherweise, angesichts der Konsumzurückhaltung der Verbraucher, sogar gut.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur