Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die von den Finanzämtern verlangten Strafzinsen für Steuernachforderungen mit sechs Prozent deutlich zu hoch sind, erwartet das Bundesfinanzministerium (BMF) erhebliche Einnahmeausfälle.
Es geht um die Pensionsrückstellungen der Unternehmen. Dafür ist in deren Steuerbilanz ebenfalls ein Zinssatz von sechs Prozent vorgeschrieben. Laut Spiegel befürchten die Experten von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) das die Unternehmen schon bald in Karlsruher klagen könnten, um auch für diese Pensionsrückstellungen eine niedrigere Verzinsung zu erzwingen. Firmen könnten dann größere Beträge steuerlich geltend machen. Das würde die Unternehmensgewinne verringern. Die Folge davon wäre ein Rückgang der Steuereinnahmen für Bund und Länder.
Streitpunkt „Rückstellungszinsen“
Würde die Verzinsung zum Beispiel auf 3,5 Prozent gesenkt, gingen dem Staat, nach Berechnungen des BMF, etwa 30 Milliarden Euro verloren. Um das Minus für die öffentlichen Kassen verkraftbar zu machen, schlagen die BMF-Experten vor, eine Neuregelung über zehn Jahre zu strecken. Schon seit einiger Zeit liegt in Karlsruhe ein Ersuchen des Finanzgerichts Köln vor, die Rückstellungszinsen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
Anzeige
BuchTIPP > Bilanzsteuerrecht und Buchführung (Auflage 2021)
— Fundierte Antworten zu allen Fragen des Bilanzrechts —
Hier informieren & bestellen > juristische-fachbuchhandlung