Während Finanzminister Olaf Scholz (SPD im Bundestag für mehr Steuergerechtigkeit bei der Tabaksteuer kämpft, Stichwort „Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts“, kämpfen Essener Zollfahnder gegen eine Flut von unversteuertem Wasserpfeifentabak im Ruhrgebiet.
Jetzt machten die Fahnder einen „Big Point“ gegen die Schattenwirtschaft, als sie einen illegalen Produktionsbetrieb für Wasserpfeifentabak in Bottrop aushoben. Neben 2,5 Tonnen Shisha-Tabak beschlagnahmten sie auch die Herstellungsmaschinen und große Mengen an Vormaterialien. Im Rahmen der Ermittlungen stießen sie auch auf eine Garage in Witten. Dort entdeckten die Beamten weitere 700 Kilogramm fertig abgepackten Wasserpfeifentabak und 200 Kilogramm Feinschnitt-Tabak.
Täter erzielen „enorme Gewinne“
Den Erfolg kommentiert Christian Seipenbusch vom Zollfahndungsamt Essen so: „Durch die illegale Herstellung von Shisha-Tabak erzielen die Täter regelmäßig enorme Gewinne. Während die Herstellung von einem Kilogramm Tabak etwa 5 Euro kostet, wird Wasserpfeifentabak entsprechender Markenhersteller zu Preisen von 80 bis 100 Euro pro Kilogramm gehandelt“.
Steuerschaden: 80.000 Euro
Seipenbusch schätzt den potentiellen Steuerschaden für den Fiskus bei der vorgefundenen Menge an illegalem Wasserpfeifentabak auf über 80.000 Euro. Auch vor Produktfälschung schrecken die Täter bei ihren kriminellen Aktivitäten nicht zurück. So nutzen sie für die Verpackungen des Pfeifentabaks die Logos bekannter Hersteller.
Krimineller „Nebenjob“
Bei der Durchsuchung der Lagerhalle in Bottrop fanden die Beamten insgesamt fünf „Arbeitnehmer“ vor, die gerade mit der Produktion von unversteuertem Shisha-Tabak beschäftigt waren. Einer der angetroffenen Männer hatte wohl noch einen lukrativen „Nebenjob“.
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Die Zollfahnder fanden bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung bei ihm etwa 1.500 Ecstasy-Tabletten. Dem Betroffenen droht jetzt nicht nur, wie auch den anderen Tatverdächtigen, ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger (Tabak-) Steuerhinterziehung, sondern auch noch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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PM Zoll 20.4.2021