Ein Energiesteuersatz für „Gewerbediesel“ unterhalb des seit 2003 geltenden Niveaus würde gegen Europarecht verstoßen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Aus diesem Grund sei die Einführung eines „Gewerbediesels“ in Deutschland nicht möglich. Dieselkraftstoff wird seit dem 1. Januar 2003 in unveränderter Höhe besteuert. Eine Differenzierung zwischen gewerblich und nicht gewerblich genutztem Dieselkraftstoff sei nur zulässig, wenn die Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie eingehalten würden und der Steuersatz für gewerblichen Dieselkraftstoff nicht unter den am 1. Januar 2003 national gültigen Steuersatz gesenkt werde, so die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Unions-Fraktion.
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