„So wie sich die Welt der Finanzdienstleistungen weiterentwickelt, müssen auch unsere Vorschriften auf dem neuesten Stand sein“, sagt EU-Justizkommissar Didier Reynders. Deshalb hat die EU-Kommission nun strengere Schutzvorschriften für Verbraucher bei Online-Finanzdienstleistungen vorgelegt.
Ziel sei es, so Reynders, die Verbraucherrechte zu stärken und die grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu fördern. Den Vorstoß der EU-Kommission begründete der Justizkommissar so: „Die Digitalisierung und die sprunghafte Zunahme neuer Finanzprodukte haben diesen Sektor in den letzten zwanzig Jahren grundlegend verändert, und die jüngsten Ausgangsbeschränkungen infolge der Covid-Krise haben gezeigt, dass ein effizienterer und modernerer Rechtsrahmen für Fernfinanzdienstleistungen wichtiger denn je ist.“
Mehr Durchblick auf dem Bildschirm
Der Kommissionsvorschlag enthält dafür mehrere Maßnahmen. Dazu gehört ein klar erkennbares 14-tägiges Widerrufsrecht. Dafür soll eine spezielle Schaltfläche vorgeschrieben werden. Ferner sollen Verkäufer verpflichtet werden, wichtige vorvertragliche Informationen bereitzustellen. Darunter würden die E-Mail-Adresse des Unternehmers, eventuell anfallende Kosten und mögliche Risiken der Finanzdienstleistung fallen. Diese Informationen müssen deutlich sichtbar auf dem Bildschirm angezeigt werden.
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Ebenfalls neu eingeführt werden Vorschriften für die Verwendung von Pop-ups oder Linkschichten zur Bereitstellung von Informationen. Weitere Maßnahmen betreffen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet, die Durchsetzung sowie die Harmonisierung der Rechtsvorschriften. In einem nächsten Schritt wird der Vorschlag der EU-Kommission jetzt im Rat und im Europäischen Parlament beraten.
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Quelle: dts, bo