Vor dem Hintergrund ausbleibender russischer Gaslieferungen hat das Bundeswirtschaftsministerium die Betreiber von Reservekraftwerken, die mit Kohle- und Öl befeuert werden, dazu aufgefordert, sich auf ein baldiges und dauerhaftes Hochfahren der Stromerzeugung vorzubereiten.
Das geht aus einem Brief des Wirtschaftsstaatssekretärs Patrick Graichen an die Kraftwerksbetreiber hervor. Darin heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Ich möchte Sie mit diesem Brief bereits heute nachdrücklich darum bitten, dass Sie Ihre Anlagen für einen Dauerbetrieb am Strommarkt betriebsbereit machen, beziehungsweise halten, und insbesondere eine dafür ausreichende Versorgung mit Brennstoffen, das heißt Steinkohle und Mineralöl, sicherstellen“. Weiter schreibt Graichen: „Es ist – denke ich – unser gemeinsames Interesse, dass dann zügig Anlagen in den Markt zurückkehren oder statt einer Stilllegung im Markt verbleiben“. Bei Problemen werde man helfen, versichert der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
BMWK konsultiert EU-Kommission
„Zu dem Gesetzentwurf finden parallel noch Gespräche mit der EU-Kommission statt, die wir aber ebenfalls bis Anfang Juli abschließen werden“, schreibt Graichen und ergänzt noch: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation – insbesondere der Reduktion der Gaslieferungen durch die North-Stream-I-Pipeline um 60 Prozent – gehe ich davon aus, dass ein Abruf der Anlagen unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen wird“. Die Zeit drängt, mahnt der Staatssekretär.
Gasersatz-Reserve soll es richten
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will den Einsatz von Gas bei der Stromerzeugung massiv zurückfahren, damit mehr Gas für den Winter eingespeichert werden kann. Er hat dafür ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht, das am 8. Juli im Bundesrat eingebracht wird und umgehend in Kraft treten soll. Das „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ sieht eine Gasersatz-Reserve bis zum 31. März 2024 vor. Dafür werden Kraftwerke, die als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen reaktiviert, um kurzfristig ans Netz gehen zu können. Gleichzeitig sollen Kohlekraftwerke, die wegen des Kohleausstiegs für die Stilllegung vorgesehen waren, zusätzlich als Reserve dienen. Sie werden weiter betriebsbereit gehalten und müssen bei Abruf einsetzbar sein.
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Quelle: dts, bo