Die Polizeigewerkschaften befürchten eine Überlastung der Polizei. Nach den Vorstellungen der Politik soll sie in Kürze die beschlossenen 2G-, 3G- oder auch 3G-plus-Zugangsregeln überwachen und durchsetzen.
Die Polizei könne „schon jetzt wichtige Aufgaben nicht mit voller Kraft wahrnehmen, etwa in der Verkehrsüberwachung“, warnt der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Zudem hätten andere Aufgaben Vorrang, wie die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung sowie Grenzsicherung bei der Bundespolizei. Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei auch nicht Aufgabe von Polizisten.
Politische Fehleinschätzung
Wendt attestierte den möglichen Ampel-Koalitionären SPD, Grünen und FDP, welche die Polizei verstärkt in die Kontrolle einbinden wollen, „neben der Lebenswirklichkeit“ zu liegen. „Die Vorstellung, dass die Polizei in Bussen und Bahnen den Impfstatus der Fahrgäste kontrolliert, ist völlig abwegig, da sie schlicht nicht zuständig ist“, sagte er in dem Gespräch mit der Zeitung. Der DPolG-Chef ergänzte noch: „Die Polizei arbeitet schließlich auch nicht als Türsteher vor Gaststätten, Diskotheken oder anderen Gewerbebetrieben.“
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In der Praxis könnten die etlichen Millionen Menschen, die täglich Busse und Bahnen nutzen, höchstens durch Fahrkartenkontrolleure kontrolliert werden. „Stichprobenkontrollen, von denen die Politik spricht, werden sich also im nicht messbaren Bereich bewegen. Das ist die Illusion von Kontrolle, die in Wahrheit nicht wirksam stattfinden kann“, meint Wendt.
Ordnungsämter zuständig
Auch die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei (GdP) verweist darauf, dass in erster Linie die Ordnungsämter zuständig seien. „Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter“, sagte der Vize-Bundesvorsitzende Jörg Radek der NOZ. „Wir treten als Polizei erst auf den Plan, wenn es zu Konflikten kommt“.
Dass die Regeln zu wenig eingehalten würden, liege nicht an der mangelnden Kontrolle, sondern „an der fehlenden Einsicht bei zu vielen Menschen“, sagt Radek und stellt klar: „Die Zuständigen vor Ort, etwa der Gastronom im Restaurant oder der Schaffner im Zug, müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und das Hausrecht durchsetzen.“
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Quelle: dts, rb