Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll künftigen Anforderungen besser gerecht werden. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der soeben beim Bundestag zur weiteren Beratung eingegangen ist. Insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit für ältere Menschen ist das Ziel des Gesetzentwurfes.
Zukunftsbedarf von 3 Millionen altersgerechten Wohnungen
In der Gesetzesbegründung verweist der Bundesrat auf Prognosen, die mit einem Bedarf von rund 3,6 Millionen altersgerechten Wohnungen im Jahr 2030 rechnen. Dem stehe derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von ca. 700 000 Wohnungen gegenüber. Jetzt soll es für Wohnungseigentümer einfacher werden, bestehenden Wohnraum altersgerecht umzubauen.
Zustimmungsschwelle soll gesenkt werden
Bisher kann ein derartiger Umbau schon durch den Widerspruch eines einzelnen Eigentümers verhindert werden. Auch den Einbau von Ladestationen für Elektroautos an ihren Stellplätzen können Wohnungseigentümer nach geltender Rechtslage nur schwer durchsetzen. Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll die Zustimmungsschwelle für diese baulichen Änderungen erheblich gesenkt werden.
Quelle: hib/PST