Nach Informationen der Welt sollen Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer bald einen Anspruch darauf haben, eine Mini-Solaranlage am Balkon zu montieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der sich aktuell in der Ressort-Abstimmung befindet.
Bisher gilt ein sogenanntes Balkonkraftwerk als bauliche Veränderung am Gebäude, und Vermieter oder Miteigentümer können eine Installation relativ einfach untersagen. Künftig soll ein Balkonkraftwerk im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu den „privilegierten Maßnahmen“ gehören. Das hätte zur Folge, dass Mieter von ihrem Vermieter die Zustimmung zur Installation verlangen können. Eigentümer hätten gegenüber ihren Miteigentümern einen vergleichbaren Anspruch.
Selbstversorgung mit Solarstrom
Stromerzeugung durch Steckersolargeräte stelle eine gute Möglichkeit für Wohnungseigentümer (und Mieter) dar, „sich teilweise selbst mit Solarstrom zu versorgen und so an der Energiewende teilzuhaben“, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs. Weil bei einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern jedoch weiter die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Eigentümer nötig ist, soll auch das Wohnungseigentumsrecht so geändert werden, dass Versammlungen auch virtuell möglich sind.
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Das würde auch kurzfristig unterjährige Entscheidungen der Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. Künftig können die Eigentümer laut Gesetzentwurf mit einer Dreiviertelmehrheit beschließen, dass reine Online-Versammlungen stattfinden oder stattfinden können.
Die Gesetzesänderungen dienten der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, heißt es im Begleittext: „Der Entwurf fördert die Erreichung dieser Zielvorgaben, indem er virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen ermöglicht und somit deren Entscheidungsfindungen auch in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtert.“
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Quelle: dts