Die Bundesländer haben der Ampelkoalition vorgeworfen, bei der Verabschiedung von Gesetzen die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates zu gefährden. Die zunehmenden Eilverfahren verstießen gegen die Vorgaben des Grundgesetzes.
Die Koalitionsfraktionen bäten die Länderkammer in immer mehr Fällen um eine Fristverkürzung bei der Beratung, obwohl die besondere Eilbedürftigkeit nur in absoluten Ausnahmen vorgesehen sei, heißt es in einem Schreiben des Bundesrates (Ältestenrat) an die Fraktionen der Ampelkoalition. Betroffen seien zum Beispiel sämtliche Gesetze, die der Bundestag in seiner Sitzungswoche Ende November beschlossen habe.
Vorgaben der Verfassung einhalten
Zwar sei es dem Bundesrat bewusst, dass in Zeiten besonderer Herausforderungen das Gesetzgebungsverfahren im Einzelfall beschleunigt ablaufen müsse. Das Verhältnis von Regel und Ausnahme dürfe aber nicht ins Gegenteil verkehrt werden. „Auch in schwierigen Zeiten sind die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates zu wahren und die Vorgaben unserer Verfassung einzuhalten“, heißt es in dem Schreiben, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert.
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Der Ältestenrat bemängelt indirekt, die Koalition versuche mit ihrem Vorgehen, selbst verursachte Verzögerungen zu Lasten der Länderkammer zu kompensieren. „Durch eine fristverkürzte Beratung im Bundesrat sollen und können Verzögerungen im Bundestag oder innerhalb der Bundesregierung nicht ausgeglichen werden“, heißt es in dem Schreiben, das die hessische Staatsministerin Lucia Puttrich (CDU), als Vorsitzende des Gremiums, unterschrieben hat. „Die Beratungsfristen, die unsere Verfassung vorsieht, haben ihren Grund“, mahnt der Bundesrat.
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Quelle: dts