„Säumige Väter können sich in Deutschland sehr leicht künstlich arm rechnen“, sagt Andreas Peichl, Direktor am Münchner Ifo-Institut. Er fordert ein schärferes Durchgreifen des Staates gegenüber säumigen Trennungsvätern mit Hilfe des Finanzamtes.
Gegenüber der Funke-Mediengruppe sagte Peichl: „Die Einkommensberechnung im Unterhaltsrecht ist deutlich laxer als im Steuerrecht.“ Die zuständigen Jugendämter hätten keinen Anreiz, den ausstehenden Unterhaltsvorschuss einzutreiben. Der Grund ist für ihn klar. „ Sie zahlen zwar den Unterhaltszuschuss aus, müssen das zurückgeforderte Geld aber an Land und Bund weiterleiten.“ Außerdem seien die meisten Sozialarbeiter in den Jugendämtern nicht dafür ausgebildet „hier genau nachzurechnen“.
Katastrophale Rückholquote
Peichl schlägt vor, die Finanzämter mit dem Eintreiben von Unterhaltsrückständen zu beauftragen. Er kritisiert die mangelnde Effizienz des Staates und sagt: „Würde der Staat besser durchgreifen, könnten die Rückholquoten dreimal so hoch sein wie heute“.
Im vergangenen Jahr hatte der Staat in rund 780.000 Fällen Unterhaltsvorschuss gezahlt, weil getrennt lebende Elternteile keinen Unterhalt für ihre Kinder gezahlt hatten. Die Rückholquote ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und lag 2018 nur noch bei 13 Prozent.
ifo-Wirtschaftsexperte Peichl: „Legt man die durchschnittliche Einkommenssituation von geschiedenen Vätern mit unterhaltspflichtigen Kindern zu Grunde, müsste die Rückholquote zwischen 50 und 70 Prozent liegen.“
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RB, dts-Nachrichtenagentur