Das Kabinett hat am Mittwoch (3.2.) einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Reform des Urheberrechts auf den Weg gebracht. Damit werden zwei Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.
Ein zentraler Aspekt der Reform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Diese sollen künftig Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Daten erwerben. Mittels Direktvergütungsanspruchs sollen Kreative dann an den Erträgen fair beteiligt werden.
Zitatrecht bleibt
Ohne Vorliegen einer entsprechenden Lizenz müssten die Plattformen andernfalls einen Upload der Daten auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich von Anfang an blockieren. Kurze Ausschnitte sollen aber weiterhin möglich sein, ebenso Zitate, Karikaturen und Parodien.
Uploadfilter unvermeidlich
Dem Beschluss waren monatelange Debatten zwischen den Rechteinhabern (Medienhäusern und Autoren-Vertretern) sowie den Betreibern der Plattformen vorausgegangen. Kritiker gehen unter anderem davon aus, dass der Einsatz von sogenannten „Uploadfiltern“ nach der Reform unumgänglich sein wird.
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