Bund und Länder wollen beim Streit über den neuen Bußgeldkatalog bis Freitag (17.7.) eine Einigung erzielen. Es geht um die umstrittene Verschärfung bei den Fahrverboten. Allerdings sind die Meinungen weiterhin geteilt.
Bis zu einer endgültigen Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen schon eingezogene Führerscheine wieder zurückgegeben werden. Im Saarland ist dies bereits erfolgt. Das berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf die Ministerien der Länder. Keine Rücknahmemöglichkeit gibt es wohl bei den zugehörigen Bußgeldbescheiden.
Neuregelung nicht verhältnismäßig
Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium bezweifelt die Verhältnismäßigkeit der geplanten schärferen Regeln. „Gerade in einem ländlich geprägten Flächenland wie Schleswig-Holstein geht es hier mitunter auch um die Existenz“, sagte Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP). „Nehmen wir zum Beispiel die vielen Solo-Selbstständigen, die gerade im Moment ohnehin große Schwierigkeiten haben und von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Hier kann ein Fahrverbot schnell existenzgefährdend sein, wenn sie nicht mehr ohne Weiteres von A nach B kommen.“
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Der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) spricht sich dagegen für die Beibehaltung der schärferen Regelungen im neuen Bußgeldkatalog aus. „Wir erwarten eine Korrektur des Formfehlers“, sagte Al-Wazir der Zeitung und ergänzt: „Inhaltliche Änderungen sind nicht notwendig, denn die Sachlage ist unverändert.“
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur