Als erstes Bundesland hat Nordrhrein-Wesfalen zur Umsetzung des Kontaktverbots einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Rechtsgrundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. „Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren,“ versichert Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).
Für Laschet ist die Lage ernst. Er sagt: „Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus.“ Der Bußgeldkatalog zum Kontaktverbot enthält eine Übersicht, welche Verstöße als Straftaten und welche als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind.
Umsetzung mit Augenmaß
Als Straftat gelten öffentliche Ansammlungen über 10 Personen, oder ein Verstoß gegen das Verbot öffentlicher Veranstaltungen bzw. Versammlungen. Ebenfalls strafbar machen sich Rückkehrer aus Risikogebieten, die gegen Betretungsverbote (z.B. von Altenheimen) verstoßen.
Innenminister Herbert Reul (CDU) gibt zu: „Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen.“ Polizei und Ordnungsämter sollen die Maßnahmen der Landesregierung „mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.“
Bußgelder bis zu 25.000 Euro
Ordnungswidrig sind Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig. Bei öffentlichen Zusammenkünften über zwei Personen (bis 10 Teilnehmer!!) muß jeder der Angetroffenen 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot (z.B. Altenheim oder Krankenhaus) verstößt, zahlt ebenfalls 200 Euro Bußgeld. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.
Quelle: PM Land NRW vom 24.3.2020
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