Ein Bundesadler prangt auf der Gebührenrechung für den neuen Handelsregistereintrag.
Was der stolze Unternehmensgründer nicht weiss, es ist eine Fälschung. Die Betrüger werden immer perfekter und nutzen skrupellos das staatliche Hoheitszeichen, um ihre Opfer zur Zahlung zu veranlassen.
Die Masche mit falschen Gebührenrechnungen ist nicht neu. Seit Jahren werden sie massenhaft an Unternehmen geschickt, die Einträge oder Änderungen im Handelsregister vornehmen lassen. Im Kleingeruckten dieser vorgeblichen Rechnungen, die eigentlich nur Angebote sind, wird eine Eintrag in dubiose Internet-Datenbanken angeboten. Wer in dem Glauben zahlt, es handele sich um eine staatliche Gebührenrechnung, hat in Wahrheit ein überteuertes und überflüssiges Abonnement abgeschlossen.
Täter immer perfekter
Inzwischen haben die Kriminellen einen immer höheren Grad der Perfektion erreicht. Dabei schrecken sie auch vor einem Mißbrauch des Bundesadlers nicht zurück. Die Schreiben sehen täuschend echt aus. Von der Papierart über die graphische Gestaltung bis zum Bundesadler wurde an alles gedacht, um „echt“ zu wirken (siehe Foto).
Einer flüchtigen Nachprüfung halten die Fake-Rechnungen auch Stand. Das „Handelsregister der Länder“ gibt es tatsächlich in Berlin, das kann man per Internet schnell überprüfen und die eigene Eintragung ist dort auch registriert. Also muss die Rechnung doch korrekt sein!
Unternehmensgründer als leichte Beute
Die Betrüger nehmen besonders gerne Unternehmensgründer ins Visier, da sie davon ausgehen, das diese durch die eigentliche Unternehmensgründung so beschäftigt sind, das sie die Fake-Rechnung ohne eine genauere Überprüfung zahlen. Hier machen sich die Täter den Zeitmangel und die häufig geringe Erfahrung der Gründer im Umgang mit Behörden zunutze. Zahlbar ist die angebliche Gebührenrechnung natürlich sofort und bei Nichtzahlung „treten wir die Forderung an die jeweils zuständigekommunale Stelle zur Zwangsvollstreckung ab“.
Die Fälschung schließt mit der bekannten Formel: „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig“.
Behördliche Warnung oft zu spät
Auch die Behörden haben die Problematik erkannt und warnen die Betroffenen. Leider kommen die Warnungen oft zu spät, da die falschen Rechnungen vor den amtlichen Warnungen eintreffen.
Im echten amtlichen Schreiben heißt es: „ Sollten private Anbieter mit Angeboten (i.d.R. als „Eintragungsofferten“, „Veröffentlichungsofferten“ o.ä. bezeichnet) unter Gestellung einer Rechnung an Sie herantreten, sind diese keinesfalls durch das Gericht beauftragt worden.“
Was aber, wenn man die Fake-Rechnung bereits bezahlt hat?
Wie reagiert man richtig ?
Für den Essener Rechtsanwalt Wolfgang Kroheck ist das nicht neu: „Sie versuchen es immer wieder. Wenn man zahlt ist das Geld weg, die Chancen es wiederzubekommen sind gering. Deswegen rate ich zunächst einmal, solche Schreiben genau zu prüfen.
Stutzig machen sollte Sie, wenn ein Umschlag verwendet wird, auf dem eine Briefmarke klebt; keine Behörde frankiert ihre Briefe noch mit Briefmarken. Prüfen Sie außerdem die angegebene Bankverbindung; normalerweise haben Behörden Konten bei der Bundes- oder einer Landesbank.
Und schließlich: Scheuen sie sich nicht, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen. Und fragen Sie bei der örtlichen IHK, ob dort Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der angeblichen Behörde bekannt sind.“
Rechtsanwalt Wolfgang Kroheck
Anwaltssozietät Kroheck · Kroheck · Thomas
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1 Kommentare
Ich muss zugeben, dass ich auf die ersten Briefe auch fast reingefallen bin, obwohl ich schon wusste, dass es diese dubiosen Firmen gibt. Ich finde das echt dreist, was man sich da erlaubt. Vor allem, weil man die Schreiben wirklich kaum noch von offiziellen unterscheiden kann. Ich hätte da auch Strafanzeige gestellt – die Verfahren wurden natürlich allesamt eingestellt, da keine Straftat vorläge.
Interessant wäre, ob man hier nicht auf Unterlassung klagen kann.
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