Dieselfahrer müssen mit 20 Euro Bußgeld rechnen, wenn sie gegen ein „streckenbezogenes Fahrverbot“ verstoßen. Für die Brummi-Fahrer wird es teurer. Für LKW’s fallen 75 Euro Bußgeld an.
Dies geht aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung hervor. Ausgenommen von den Verkehrsbeschränkungen und -verboten sind Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. Auch Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 können weiterfahren, „soweit diese weniger als 270 mg Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen“, schreibt die Bundesregierung.
Verhältnismäßigkeit beim Immissionsschutz
In ihrer Antwort kündigt die Bundesregierung auch eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an. Das Ziel der Gesetzesänderung ist eine einheitliche Regelung für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen. In der Gesetzesvorlage heißt es: „Beschränkungen oder Verbote für Fahrzeuge sollen wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist“.
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hib 10.12.2018