Autofahrer sollen, nach den Planungen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), künftig neben den üblichen Warnwesten auch zwei „Mund-Nasen-Bedeckungen“ in ihrem Fahrzeug mitführen.
Das geht aus einer Stellungnahme des zuständigen Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung plant das Ministerium die „Mitführpflicht“ von Mund-Nasen-Masken in die nächste Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung einzuarbeiten. In der Stellungnahme heißt es dazu: Eine solche Vorgabe sei schneller umzusetzen als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben.
BMVI plant Bußgeld
Die geplante Maßnahme soll auch in der Zeit nach der Corona-Pandemie weitergelten. Bei Verstößen droht den Verkehrsteilnehmern, so die aktuellen Überlegungen, ein Bußgeld von 15 Euro. Orientiert haben sich die Verantwortlichen im Verkehrsministerium an den Regelungen für Warnwesten. Auch für diese gilt eine bußgeldbewehrte „Mitführpflicht“.
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