„Wir werden bei den Gebühren einen engen Rahmen setzen, und wir werden mehr Transparenz schaffen“, sagt der Staatssekretär im Bundesjustizministerium Gerd Billen. Verbraucher sollen zukünftig besser gegen überhöhte Inkassokosten geschützt werden.
„Wir werden noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen“, verspricht Billen im Tagesspiegel. Bereits im März diesen Jahres hatte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ein Eckpunktepapier vorgelegt. Darüber werde jetzt „intensiv mit allen relevanten Akteuren“ gesprochen, so der zuständige Staatssekretär.
Mit der Reform möchte das Justizministerium gleich mehrere Probleme beheben. So würden viele Inkassounternehmen grundsätzlich Kosten von über 70 Euro geltend machen, auch wenn sie nichts weiter tun, als ein Mahnschreiben zu verschicken. Hier will das Ministerium einen engeren Gebührenrahmen ziehen, der das Gebührenniveau deutlich senkt.
Zukünftig sollen Unternehmen ihre Kunden besser informieren, bis wann sie ihre Rechnung bezahlen müssen und welche Folgen eine zu späte Zahlung haben kann. Handlungsbedarf sieht Gerd Billen auch bei der staatlichen Aufsicht über die Inkassounternehmen. Das ist bisher Ländersache. Während in Berlin ausschließlich das Kammergericht zuständig ist, können in anderen Bundesländern auch mehrere Gerichte zuständig sein.
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Quelle: rb, dts-Nachrichtenagentur