Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wendet sich gegen einen Gesetzentwurf des Justizministeriums (BMJ), mit dem Videoaufzeichnungen von Strafverfahren an Landgerichten und Oberlandesgerichten verpflichtend eingeführt werden sollen.
Die Gewerkschaft sieht in der geplanten Aufzeichnung von Zeugenaussagen eine Gefahr für Polizisten, die gegen organisierte Kriminalität ermitteln. „Der Wille unbedingter Digitalität heiligt nicht den Zweck der Mittel. Dieser Gesetzentwurf blendet die Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsbedenken Verfahrensbeteiligter komplett aus“, sagt der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Die GdP befürchtet unmittelbare Folgen für das Privatleben und die Sicherheit von Polizeibeschäftigten.
Kaum Persönlichkeitsschutz
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland warnte der GdP-Chef vor Nachstellungen, Einschüchterungsversuchen oder der Sachbeschädigung privater Gegenstände. Dem Gesetzentwurf des Justizministeriums kann der Polizeivertreter nicht viel abgewinnen. Kopelke: „Wir stellen eine völlig unzureichende, höchst vage Zielerklärung für den Persönlichkeitsschutz Betroffener fest“.
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Das Bundesjustizministerium hatte im November 2022 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Dokumentation in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung“ (DokHVG) veröffentlicht, der vorsieht, dass erstinstanzliche Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten künftig in Bild und Ton aufgezeichnet werden sollen. Zu dem Referentenentwurf konnten betroffene Verbände, wie die Gewerkschaft der Polizei, eine Stellungnahme abgeben.
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Quelle: dts, bo