Die Bundesregierung hat eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch (21.12.) einen Gesetzentwurf, der eine Halbierung der Haftzeit vorsieht. Künftig sollen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen.
„Seit vielen Jahren haben Fachleute kritisiert, dass der Gegenwert von sechs bis acht Stunden Erwerbsarbeit, die etwa einem Tagessatz Geldstrafe entsprechen, und 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe nicht zusammenpassen“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er spricht von einer „historischen“ Reform. Die jetzt eingeleitete Neuregelung ist Bestandteil einer Reihe von verschiedenen Änderungen im deutschen Strafrecht. Dazu zählen auch Neuerungen im Maßregelrecht, bei der Strafzumessung und bei ambulanten Maßnahmen.
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Kritik an dem Beschluss kam vom „Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe“. Eine Halbierung sei ein „unzureichender Vorschlag der Bundesregierung“, erklärte dessen Sprecher Anthony Obst gegenüber der Funke-Mediengruppe aus Essen. „Das bedeutet ja immer noch, dass genauso viele Menschen von dieser absurden Maßnahme betroffen sind. Wir brauchen eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.“
Über 50.000 Ersatzfreiheitsstrafen
Pro Jahr werden über 50.000 Menschen inhaftiert, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei ein „besonders verwerflicher Aspekt des Strafsystems“, da sie häufig arme Menschen betrifft, welche die Geldstrafe nicht bezahlen könnten, so der Bündnissprecher. Es gehe dabei in der Regel um Fahren ohne Fahrschein, geringfügigen Diebstahl oder Drogendelikte. Obst: „Diese Delikte lassen sich nicht mit Geldstrafen oder Haftandrohung bekämpfen. Die Ursachen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen führen, bekämpft nur, wer Personennahverkehr kostenlos macht, wer bessere Hilfe für Drogenabhängige anbietet und sozialen Wohnraum schafft, damit Menschen nicht in Armut leben müssen“.
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Quelle: dts, bo