Keine no-name-Billigklingen mehr für den „Gillette Mach3“. Düsseldorfer Landgericht stoppt Vertrieb von Nachahmerklingen durch Wilkinson an Drogerieketten. Das Patent erlischt aber 2018!
Die Rasierklingen wurden als Drogerie-Eigenmarken bis 30 Prozent günstiger als die Originalklingen angeboten. Die günstigen no-name-Rasierklingen der Firma Wilkinson waren noch nicht lange auf dem Markt, da reagiert Monopolanbieter Gillette mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Konkurrenten. Der Solinger Rasierklingenhersteller Wilkinson soll keine auswechselbaren Rasierklingeneinheiten mehr verkaufen dürfen, die auf den „Gillette Mach 3“-Nassrasierer passen. Das sieht die Patentkammer des Düsseldorfer Landgerichts nach eingehender Prüfung auch so.
In der Pressemitteilung des Justizministeriums des Landes NRW zum Urteil vom 18.07.2017 heißt es: „Entscheidend bei dem Patent EP 1 695 800 B1 sei die Verbindung zwischen Rasierklingeneinheit und Handstück, der Ausschnitt, der sog. cutaway portion, der das Zusammenführen von Handstück und Klingeneinheit verbessere. Genau dieses Merkmal mache die von Wilkinson Sword und den Drogeriemärkten in Deutschland billiger verkaufte Klingeneinheit nach.“
Das Urteil, dessen Streitwert 1.000.000 Euro beträgt ist noch nicht rechtskräftig. Wilkinson kann noch eine Berufung beim OLG Düsseldorf gegen das Urteil einlegen.
Der Kommentar zum Urteil
Der Pressemitteilung des Justizministeriums NRW ist ein merkwürdiger Tatbestand zu entnehmen. Dort heißt es: „Der Ausgang eines Hauptsache-Verletzungsverfahrens müsse nicht mehr abgewartet werden, weil das Patent am 18.02.2018 erlischt und Wilkinson die Verletzungshandlungen ja bewusst erst kurz vor Ablauf des Patentes begonnen habe.“
Hier drängt sich der Verdacht auf, dass das Gericht und die Medien einer Guerilla-Marketing-Taktik zum Opfer fallen. Die durch das Urteil erreichte Werbewirkung dürfte für den „Patentverletzer“ Wilkinson erheblich sein, zumal der Zeitpunkt der Urteilsverkündung auch noch in die sogenannte „saure-Gurken-Zeit“ für die Medien fällt.
Jetzt weiss der letzte Bärtige, dass er sich ab März nächsten Jahres in der Drogerie seines Vertrauens mit Klingen zum Schnäppchenpreis für seinen Gillette Mach3 – Rasierer eindecken kann. Es ist unschön zu sehen, wie die Justiz vor den Karren der Werbung gespannt wird. Ein Trost bleibt den Wettbewerbshütern am Gericht aber, der Wettbewerb funktioniert. Rasieren wird zukünftig wohl billiger!