Seit dem 20. Mai 2016 gelten neue Regelungen für Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen. Für E-Zigaretten sind nur noch Flüssigkeiten in Liquideinheiten von zehn Millilitern zulässig und die Nikotin-Dosierung darf nur noch 20 Milligramm je Milliliter betragen. Grund der Rechtsänderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, deren Ziel es ist, Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Dazu soll die Attraktivität dieser Erzeugnisse für diese Altersgruppe reduziert werden.
E-Zigaretten werden per Gesetz „light“ gemacht
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