Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, teilte am Montag in Brüssel mit, dass sich die europäische und die amerikanische Seite anlässlich des Besuchs von US-Präsident Biden auf eine Nachfolgeregelung zum „Privacy Shield“ geeinigt haben.
Auf Twitter schreibt von der Leyen, dass sie sehr zufrieden sei, dass es zu einer Einigung bei den Rahmenbedingungen für den transatlanisches Datenverkehr gekommen sei. Das würde einen berechenbaren und zuverlässigen Datenaustausch zwischen der EU und Amerika sicherstellen. Dabei würden Privatsphäre und Datenschutz gleichermaßen berücksichtigt. Das Übereinkommen stärke die transatlantische Partnerschaft.
EuGH kippte „Privacy shield“
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hatte im Juli 2020 das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA „Privacy Shield“ für unwirksam erklärt. Für die deutschen und europäischen Unternehmen hatte das erhebliche Folgen. Der Datenverkehr mit den USA, der bisher auf der Rechtsgrundlage dieser Vereinbarung erfolgt war, war nun so nicht mehr möglich.
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Die EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2020 betraf auch die sogenannten „Standardvertragsklauseln“, welche der EuGH bei seiner Entscheidung nicht generell für unwirksam erklärt hatte. Danach mußten die Unternehmen jedes Mal prüfen, ob in dem entsprechenden „Drittland“ das EU-Datenschutzniveau auch sichergestellt ist. Die jetzt zwischen der EU und den USA vereinbarte Nachfolgeregelung für „Privacy-Shield“ ist daher eine gute Nachricht für die deutsche Wirtschaft.