Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die gesetzlichen Krankenkassen und deren Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Er sieht datenschutzrechtliche Versäumnisse.
Nur Frontend-Nutzer, also Menschen mit Tablet oder Smartphone, könnten seit Jahresbeginn die dokumentengenauen Berechtigungen in der elektronischen Patientenakte vornehmen, sagte Kelber der Funke-Mediengruppe. Alle anderen Patienten hätten weiterhin keine volle Souveränität über ihre Daten, selbst wenn sie von der notwendigen Digitalisierung im Gesundheitswesen profitieren wollen.
Uneinsichtige Krankenkassen
Kelber: „Ich habe die gesetzlichen Krankenkassen daher angewiesen, alle ihre Versicherten datenschutzrechtlich gleich zu behandeln.“ Gegen diese Pflicht würden die Krankenkassen nun unter Verwendung der Beitragsgelder der Versicherten gerichtlich vorgehen. „Das bedauere ich sehr“, kommentiert der Datenschutzbeauftragte die Reaktion der Krankenkassen.
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