„Auch wenn das deutsche Geldwäscherecht an die europarechtliche Geldwäscherichtlinie angepasst werden muss, habe ich Bedenken, ob deren Vorgaben insgesamt mit dem grundrechtlichen Persönlichkeitsschutz und der Grundrechtecharta vereinbar sind“, sagt der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber.
Gegenüber dem Handelsblatt erklärte der Datenschutzexperte, daß er das geplante „Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ kritisch sieht. Der Grund für seine Skepsis: Bis zum 10. Januar nächsten Jahres muss Deutschland die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit soll es Kriminellen erschwert werden, ihr schmutziges Geld beispielsweise über Immobilien reinzuwaschen.
Datenschutzkonforme Geldwäschebekämpfung
Am Mittwoch führt der Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf durch. Kelbers Behörde ist als Sachverständige geladen. Kelber verweist darauf, dass auch der EU-Gesetzgeber gehalten ist, die in der Europäischen Grundrechtecharta festgeschriebenen Grundrechte zu beachten – wie den Schutz personenbezogener Daten und die Achtung des Privat- und Familienlebens.
„Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene für eine grundrechtsschonende und datenschutzkonforme Geldwäschebekämpfung einzusetzen“, so Kelber gegenüber der Zeitung.
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Quelle: rb, dts