Eine gute Nachricht für alle überschuldeten Verbraucher. Das Bundesjustizministerium (BMJV) will die Frist zur Restschuldbefreiung für Verbraucher von derzeit sechs auf drei Jahre halbieren.
Für unternehmerisch tätige Personen schreibe diesen Schritt die „EU-Richtlinie zur Restrukturierung und Insolvenz“ ausdrücklich vor. „Ich setze mich dafür ein, dass das gleiche auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Verbraucher und Unternehmen gleichstellen
„Ich setze mich dafür ein, dass das gleiche auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, so die SPD-Ministerin. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plant sie eine schrittweise Kürzung der Entschuldungsfrist. Das soll auch verhindern, dass Schuldner ein Verfahren verzögern, um die Schulden dann in der Hälfte der Zeit loszuwerden.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur