Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte jetzt eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück. Dieses hatte einem Radfahrer 6300 Euro Schmerzensgeld und 250 Euro Schadenersatz zugesprochen. Der 72-jährige Mann war durch einen Hund zu Fall gekommen.
Der Radfahrer war mit seinem Pedelec im Landkreis Osnabrück unterwegs. Ein Hundehalter stand am Straßenrand und rief seinen Hund zurück, der sich auf der anderen Straßenseite befand. Der nahende Radfahrer erkannte die Situation und hielt an, um nicht mit dem Hund zu kollidieren. Dabei kam er zu Fall und verletzte sich erheblich. Er brach sich das Schlüsselbein und musste in der Folge an der Schulter operiert werden. Darüber hinaus verlor er die Greiffunktion der rechten Hand. Diese war allerdings schon vor dem Sturz beeinträchtigt. Der E-Bike-Fahrer verklagte den Hundehalter auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Aus der Entscheidung des Landgerichts
Das Landgericht Osnabrück urteilte, dass ein Fahrradfahrer zwar grundsätzlich in der Lage sein müsse, sein Pedelec abzubremsen, einem Hindernis auszuweichen oder sicher abzusteigen. Die unzulängliche Reaktion des Klägers wiege allerdings angesichts der durch den Hund ausgelösten Reaktion nicht so schwer, dass der Pedelec- Fahrer allein für den Unfall verantwortlich zu machen sei. Das Verhalten des Hundes sei für den Unfall kausal geworden, es habe sich hierin eine typische Tiergefahr realisiert. Dies führe zu einer hälftigen Haftung.
Mit dieser Entscheidung war der Hundehalter nicht einverstanden und legte Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein. Vergeblich! Das Landgericht habe fehlerfrei eine hälftige Haftung angenommen, entschied der 13. Zivilsenat des OLG Oldenburg.
OLG Oldenburg, Az. 13 U 199/21 — Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Hinweisbeschluss v. 5.4.2022, Beschluss v. 10.5.2022
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Quelle: OLG Oldenburg