Kartellamtschef Andreas Mundt fordert mehr rechtliche Befugnisse für seine Behörde, um besser gegen Mißstände bei Vergleichsportalen vorzugehen zu können. Es geht ihm dabei um mehr Verbraucherschutz im Internet.
Das Amt habe zwar seit 2017 Befugnisse im Verbraucherschutz, es sei aber „kein Geheimnis, dass wir uns erweiterte Befugnisse für die Fälle wünschen würden, in denen der zivilrechtliche Verbraucherschutz nicht ausreicht“, sagte er jetzt dem Handelsblatt. Es nutze allen, wenn die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde besser sein, als zum Beispiel die Möglichkeiten der Verbraucherschutzverbände.
Probleme im Internet
Aktuell könne seine Behörde sogenannte „Sektoruntersuchungen“ durchführen, sagt Mundt und verweist die bisherigen Erfolge seiner Behörde im Bereich der Digitalwirtschaft. Dort habe man bereits „erhebliche verbraucherrechtliche Defizite“ aufgedeckt, ob bei Preisvergleichsportalen, Nutzerbewertungen, Smart-TVs oder sogenannten Mobile Apps. Das Problem sei aber: „Wir können nicht mehr tun, als diese Dinge festzustellen. Wir haben bislang keine Befugnisse, die Unternehmen zu zwingen, ihr Verhalten zu ändern.“
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Verbraucherschutz sei in Deutschland zwar überwiegend Privatangelegenheit, unterstützt durch die Arbeit der Verbraucherschutzverbände, sagt Mundt und stellt fest, das das in in vielen Bereichen auch „bestens“ funktioniert. Aber im Internet stoße man damit an Grenzen. „Mittels behördlicher Eingriffsbefugnisse könnten wir hier effektiver zu Lösungen der Probleme kommen.“
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dts, rb