Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt.
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer zukünftig, nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monate, eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen und das für einen Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können sie auf ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren.
Brückenteilzeit berücksichtigt Betriebsgrösse
Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Dabei besteht die Möglichkeit für den Arbeitgeber, nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit zu gewähren. Gut für die Arbeitnehmer: Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert, dazu verlangten Bündnis 90/die Grünen eine variable Arbeitszeit im Bereich von 30 bis 40 Stunden in der Woche. Beide Anträge fanden jedoch keine Mehrheit im Ausschuss.
Metall-Arbeitgeber sehen Personalprobleme
Die Metall-Arbeitgeber sind von der Einführung einer „Brückenteilzeit“ wenig begeistert. „Das Gesetz hilft niemandem, belastet aber erneut die Wirtschaft. Nur eine verbesserte Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr in Vollzeit“, sagte Rainer Dulger, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er ist sich sicher: „Das Gesetz wird den Unternehmen die Personalplanung deutlich erschweren.“
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R.B.,dts-Nachrichtenagentur, hib