„Wir haben bereits diverse Bußgelder verteilt, aber wir erwischen natürlich längst nicht jeden“, sagt Michael Will, der Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht Bayern. Es geht um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Wegen der Nutzung von Kameras droht einigen Autoherstellern, aber auch filmenden Autofahrern, ein Bußgeld von den Datenschutzbehörden. Die Aufzeichnung von Bildern unbeteiligter Personen ist, ohne deren ausdrückliche Einwilligung, in Deutschland verboten. Systeme wie der „Wächtermodus“ von Tesla oder „Dashcams“ ermöglichen dies aber trotzdem.
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Datenschützer Will sieht in diesen Fällen ein „Vollzugsdefizit“ und ein „Informationsdefizit beim Nutzenden“. Es müssten „auf jedem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug mehrere Warnschilder mit der Aufschrift – Achtung Videoüberwachung – und Angaben dazu, wer die Daten bekommt und wo man Widerspruch einlegen kann“, erklärt er in der Zeitung Welt am Sonntag. Doch Will kann sich nicht vorstellen, dass „die Kunden begeistert sind, wenn an jedem neuen Oberklasseauto entsprechende Warnschilder kleben“.
VZBV verklagt Autohersteller
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der erst im Juli diesen Jahres eine entsprechende Klage gegen Tesla eingereicht hat, hält eine datenschutzkonforme Nutzung des Wächtermodus für „praktisch unmöglich“. Der Verband prüft weitere Schritte gegen die Hersteller. „Wir prüfen derzeit auch die Angebote anderer Automobilhersteller und werden gegebenenfalls weitere Abmahnungen aussprechen“, heißt es von Seiten des VZBV. Auch für die anonymisierte Nutzung von Videodaten aus dem Auto fehle es an Kriterien und einer funktionierenden Kontrolle, so die Verbraucherschützer.
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Quelle: dts, bo