Das Landgericht (LG) Berlin hat entschieden, dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. Diese Entscheidung sorgt bei Finanzinstituten für erhebliche Unruhe.
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin ist das Verwahrentgelt bei Girokonten „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“. Das berichtete das Handelsblatt in seiner Dienstagsausgabe (16.11.). Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das erhaltene Verwahrentgelt zurückzahlen.
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Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Verbraucherschützer halten die aktuelle Praxis der Banken für unzulässig. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte.“ Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, versicherte Müller.
Unterschiedliche Meinung
Die betroffene Sparda Bank erklärte, auf eine Anfrage der Zeitung hin, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen und Berufung einzulegen. Das Urteil des LG Berlin weiche von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen, meint die unterlegene Bank. In einem vergleichbaren Fall hatte das Landgericht in Leipzig Anfang Juli zu Gunsten einer Sparkasse entschieden. Nach der Leipziger Entscheidung darf die Sparkasse ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben.
Oberlandesgerichte gefragt
In beiden Fällen wird es ein Berufungsverfahren geben. Dann werden sich Oberlandesgerichte mit dieser strittigen Frage auseinandersetzen müssen. Es steht zu befürchten, daß in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden muß.
LG Berlin (Az.16 O 43/21)