Der Bundesrat will zur besseren Bekämpfung von Cyberkriminalität neben den Daten auch die IT-Systeme gegen „digitalen Hausfriedensbruch“ schützen. Deshalb hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den analogen Gesetzesweg gebracht.
Zukünftig gibt es einen neuen Straftatbestand: den „digitalen Hausfriedensbruch“. Es geht um unerlaubte Zugriffe auf Computer, Smartphones, Webcams oder auch Navigationssysteme. Wer solches macht, begeht „digitalen Hausfriedensbruch“ und muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Nach Ansicht der Bundesländer müssen neben den Daten auch die IT-Systeme selbst geschützt werden, gewissermaßen das Haus der persönlichen Daten. Da liegt der Begriff des „digitalen Hausfriedensbruches“ ja nahe.
Hacker aus vielen Kontinenten
Wer mit einem elektronischen Brecheisen in der Hand virtuell erwischt wird, hat sich zukünftig vor einem deutschen Gericht zu verantworten. Noch ungeklärt ist, wer dem russischen Cyber-Hausfriedensbrecher die Fahrtkosten von Wladiwostok bis nach Deutschland bezahlt. Auch China, Südamerika, Asien allgemein, oder Amerika kann teuer werden. Problematisch wird auch die Adressfeststellung von Cyberboy007.
Identitätsermittlung – ein Wunschtraum
„Haltet den Computer-Einbrecher!“ in ein neues Gesetz zu schreiben, wird wohl kaum viel helfen. Der jüngste Hackerangriff auf den Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) macht die Problematik deutlich. Keiner weiß, woher die Angreifer kamen und wohin sie verschwanden. Man kann es nur vermuten. Bei staatlich subventionierten Hackern bzw. „Hausfriedensbrechern“ wird es dann ganz schwierig die Identität zu ermitteln, von der Strafverfolgung ganz zu schweigen.
Guter und böser „digitaler Hausfriedensbruch“
Auch mit der moralischen Rechtfertigung wird es einige Probleme geben. Leute, die im eigenen Land legal „Staatstrojaner“ einsetzen, begehen ja ebenfalls „digitalen Hausfriedensbruch“. Gibt es jetzt einen guten und einen bösen digitalen Hausfriedensbruch?
Dieser Gesetzesvorschlag der Bundesländer ist ein „Placebo“ ohne digitale Wirkung. Es soll nur den Patienten, den von Internetkriminellen geplagten Bürger, beruhigen. Man könnte auch einen Aufkleber auf den Computer kleben mit der Aufschrift: „Für Hacker keinen Zugang! Staaten haften für ihre Hacker“.
Eulenspiegel hätte seinen Spaß gehabt, bei soviel gesetzlicher Narretei.