Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird abgeschafft. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch (9.3.) beschlossen. „Der bisherige Rechtszustand ist unhaltbar“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Mit dieser Entscheidung wird der vom Justizminister vorgelegte Gesetzentwurf vom Bundeskabinett auf den Rechtsweg gebracht. Der Entwurf sieht die Aufhebung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vor. Für Arztpraxen soll es zukünftig nicht mehr strafbar sein im Netz über Abtreibungen zu informieren.
Keine „Schokoriegelwerbung“
„Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen“, sagte Buschmann am Mittwoch (9.3.) im ZDF-Morgenmagazin. Damit reagierte er auf Kritiker, denen der Schritt zu weit geht. Der Schutz des ungeborenen Lebens werde nicht beeinträchtigt und es werde „keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben wie für Schokoriegel oder Reisen“, so der Justizminister. Buchmann versicherte in dem Magazinbeitrag, das sei „rechtlich ausgeschlossen“.
Anzeige
BuchTIPP > Handbuch Arzthaftungsrecht
>> Orientiert an der Praxisrelevanz
mehr Infos > juristische-fachbuchhandlung