Legal Techs bewegen sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt prüft das Bundesjustizministerium(BMJV), ob diese neuartige Geschäftsmodelle auch neue rechtliche Grenzen brauchen.
Das Justizministerium untersuche derzeit, ob „zur Erleichterung einer durch automatisierte Datenverarbeitung gestützten Rechtsberatung gesetzliche Änderungen nötig sind“, erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber dem Tagesspiegel. Das BMJV steht Legal Techs grundsätzlich positiv gegenüber. „Eine Unterstützung der Rechtsberatung durch automatisierte Datenverarbeitung kann zum Beispiel durch die damit verbundene Effizienzsteigerung für die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorteilhaft sein“, heißt es dort.
Erfolgshonorar als Geschäftsmodell
Die Internetportale prüfen mit Hilfe von Algorithmen, ob Fluggäste einen Rechtsanspruch auf Entschädigungen haben, ob der Vermieter die Mietpreisbremse umgeht oder ob die vom Arbeitgeber angebotene Abfindung angemessen ist. Von der Summe, die sie für ihre Kunden eintreiben, behalten sie einen Teil als Provision. Rechtlich lassen sich die Internetportale in aller Regel als Inkassounternehmen registrieren, weil Anwälte nur in Ausnahmefällen Erfolgshonorare nehmen dürfen.
Wettbewerbsnachteil für Anwälte ?
Die jetzt stattfindende rechtliche Diskussion könnte auch zu einer Änderung der Gebührenordnung für Anwälte führen. Dort sind Erfolgshonorare bisher kaum vorgesehen. Damit haben anwaltlich tätige Juristen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Legal Tech Unternehmen (die oft auch von Juristen betrieben werden).
Die Frage, ob eine Änderung bei den Anwaltsgebühren im Bereich der Erfolgshonorare erforderlich ist, wird derzeit im BMJV geprüft. Einen konkreten Zeitplan für mögliche Änderungen gibt es aber, nach Informationen des Tagesspiegels, bisher noch nicht.
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Quelle: dts-Nachrichtnagentur