Sachsen-Anhalts Bildungsministerium untersagt die Nutzung sogenannter Gendersternchen und anderer Arten der Gender-Schreibweise an Schulen. Bei der Umsetzung des Regelung sollen die Lehrkräfte aber „mit Augenmaß“ vorgehen.
Laut Mitteldeutscher Zeitung bezieht sich das Verbot auf Grammatik-Sonderzeichen im Wortinneren, die die bewusste Ansprache aller Geschlechter zum Ziel haben: Betroffen sind demnach auch Konstruktionen wie „Lehrer:innen“ und „Schüler_innen“. Untersagt ist diese Art der Grammatik im gesamten Schulkosmos Sachsen-Anhalts, also im Unterricht und im offiziellen Schriftverkehr. Die Zeitung beruft sich auf Angaben des Ministeriums von Eva Feußner (CDU)
Nicht Rechtschreibungskonform
Das Bildungsministerium begründet die Entscheidung mit dem jüngsten Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung: Dieser habe im Juli klargestellt, „dass die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehört und folglich den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks nicht entspricht“. Deshalb seien Gendersternchen und vergleichbare Sonderformen „derzeit nicht vorgesehen und insofern Normverstöße“, so das Ministerium.
Bewertungen mit „Augenmaß“
„Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden.“ Bei der Bewertung von Schülertexten, in denen trotzdem Gender-Grammatik verwendet wird, lässt das Ministerium zugleich aber Augenmaß zu. Es komme „auf die Gesamtschau“ der Schülerleistung an, sagte ein Ministeriumssprecher. „Hier empfiehlt sich im Rahmen der Korrektur eine Kennzeichnung. Eine Ahndung ist aber Abwägungsergebnis.“
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Quelle: dts