Gegenüber Pressevertretern hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Herabstufung des Schwarzfahrens von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit in Aussicht gestellt.
„Wir wollen als Justizministerium im kommenden Jahr das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind“, sagte er Journalisten der Funke-Mediengruppe. „Dazu gehört etwa auch der Paragraf, in dem es um das sogenannte Erschleichen von Leistungen geht. Darunter fällt auch das Schwarzfahren.“
Weniger Ersatzfreiheitsstrafen
Buschmann plant auch, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe um die Hälfte reduzieren. Sie betrifft Personen, die ihre Geldbuße nicht zahlen. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um Schwarzfahrer. „In Deutschland sitzen viel zu viele Menschen im Gefängnis für Delikte, bei der sich der Gesetzgeber eigentlich wünscht, dass die Menschen eine Geldbuße zahlen – und nicht im Knast landen“, erklärte der Bundesjustizminister in dem Mediengespräch.
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Buschmann: „Wir wollen nicht, dass Menschen allein wegen ihrer Armut in Haft kommen.“ Mit der Halbierung der Sätze für die Ersatzfreiheitsstrafe halbiere sich auch die Zeit für die gemeinnützige Arbeit, mit der die Geldstrafen ebenfalls abgeleistet werden können, fügte der Minister hinzu. „Wir hoffen, dass sich mehr Menschen für diesen Weg entscheiden. Die begrenzten Kapazitäten im Strafvollzug brauchen wir für Häftlinge, die deutlich schlimmere Delikte begangen haben.“
Schwedische Erfahrungen
Eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe lehnt der FDP-Politiker allerdings ab. „Studien zeigen, dass Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht“, sagt Buschmann und verweist auf europäische Erfahrungen: „Schweden hattet die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie abgeschafft, und dann gemerkt, dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist. Das Land hat das Experiment wieder rückgängig gemacht.“
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Quelle: dts, bo