Berlin – Die vom Europäischen Parlament am Dienstag beschlossene Geoblocking-Verordnung für den Internethandel geht Deutschlands oberstem Verbraucherschützer nicht weit genug. „Es ist bedauerlich, dass sich das Europäische Parlament nicht mit einem Verbot des Geoblockings bei urheberrechtlich geschützten Inhalten durchsetzen konnte“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Klaus Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Geschützte Waren wie zum Beispiel E-Books, Musik und Online-Spiele bleiben bei der Neuregelung außen vor. Langfristig müsse es das Ziel sein, dass Kunden in allen Produktkategorien genauso einfach grenzüberschreitend in der EU einkaufen könnten wie in ihrem Heimatland.