Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (14.12.) in Berlin den Entwurf für das Demokratiefördergesetz beschlossen. Damit wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um zivilgesellschaftliche Projekte zur Förderung der Demokratie unterstützt zu können.
Die Bundesregierung will mit der gesetzlichen Neuregelung eine verlässliche Förderung von Projekten gewährleisten und Initiativen für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit geben. „Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir das großartige demokratische Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch als Bund verlässlich und umfassend fördern können“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag zur Beratung überwiesen. Anschließend wird die Zustimmung des Bundesrats benötigt. Bislang konnte der Bund nur zeitlich eng befristet Projekten Gelder zukommen lassen. Danach mussten sich diese erneut um Fördergelder bewerben. In der vergangenen Legislaturperiode war das „Demokratiefördergesetz“ am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert.