Die Sicherheitsregeln im Deutschen Bundestag werden verschärft. Das teilte die Bundestagsverwaltung am Montag (15.5.) in Berlin mit. Die beschlossenen Neuregelungen sind noch am selben Montag in Kraft getreten.
Künftig werden weitere Personengruppen verpflichtet, vor Zugang die sogenannte Sicherheitsstrecke zu durchlaufen. Daneben soll es stichprobenartige und anlassunabhängige Sicherheitskontrollen der Inhaber von Bundestagsausweisen geben. Auch die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Personengruppen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben, werden künftig jährlich wiederholt.
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Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte nach Absprache mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung und nach Beratung im Ältestenrat auch die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt.
Ausweiskontrolle für Abgeordnete
Auch Abgeordnete sind nun grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen. Das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete soll innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt werden: Diese erhalten zukünftig auf Antrag und nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode. Die Kontrollen vor Einfahrt in das „Unterirdische Erschließungssystem“ werden intensiviert.
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Quelle: dts