Eine klare Mehrheit der Deutschen lehnt eine „gendergerechte Sprache“ ab. Das ergibt eine aktuelle INSA-Umfrage im Auftrag von Bild. 74 Prozent der Befragten sehen keinen Veränderungsbedarf und auch kein Defizit bei der „Geschlechtergerechtigkeit“.
Für eine Veränderung sprachen sich lediglich 19 Prozent der Befragten aus. Die größte Zustimmung zum „gendern“ findet sich bei den Wählern der Grünen. Mit steigendem Alter sinkt die Bereitschaft, eine „gendergerechte“ Sprachform zu nutzen. 42 Prozent der Befragten (insgesamt 1.005 Personen) stört es, wenn Menschen in der Öffentlichkeit eine Gender-Sprachform nutzen.
Kein sprachliches Gerechtigkeitsdefizit
Die klare Mehrheit von 69 Prozent der Befragten nutzt die Gendersprache privat nicht. Nur 21 Prozent nutzen diese Sprachform hin und wieder und ganze sieben Prozent der Befragten „gendern“ häufig. Auch in Sachen Gerechtigkeit kann das „Gendern“ nicht überzeugen. 56 Prozent der Befragten glauben nicht, dass die Nutzung einer „geschlechtergerechten“ Sprache zu mehr Gerechtigkeit führt.
ARD und ZDF „gendern“ weiter
Wie die INSA-Umfrage auch ergab, wünschen sich 54 Prozent der Gebührenzahler mehr Mitbestimmung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in dieser Frage. Doch die Sender „gendern“ unverdrossen weiter. Und das trotz eines Aufrufs von Sprachwissenschaftlern, die sich gegen eine „Gendersprache“ im Rundfunk wenden. „Es steht den Redaktionen sowie Moderatorinnen und Moderatoren frei, sprachliche Mittel für eine diskriminierungsfreie Ansprache zu finden“, so ein ZDF-Sprecher gegenüber Bild.
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Eine ARD-Sprecherin teilte mit, das Thema „gendergerechte Sprache“ werde „bei den neun unabhängigen ARD-Landesrundfunkanstalten – und auch innerhalb derselben – durchaus unterschiedlich diskutiert und gehandhabt“. Auch der Bayerische Rundfunk will von seiner Praxis, Gendersprache zu verwenden, nicht abrücken. Es entspreche dem Programmauftrag, Angebote für alle Teile der Gesellschaft zu machen.
Wissenschaftler protestieren
In einem Aufruf argumentieren Wissenschaftler (beiderlei Geschlechts), dass es sich beim Gebrauch des generischen Maskulinums nicht um eine Diskriminierung, sondern um eine, vom Publikum mehrheitlich gewünschte, korrekte Sprache handele. Für den Initiator des Aufrufs, den Germanisten Fabian Payr, handelt es sich beim Gendern um eine „Kunstsprache“, deren Verwendung nicht vom Medienstaatsvertrag gedeckt sei. Außerdem sei die Berichterstattung der Sender zu diesem Thema „tendenziös“, da sie häufig Linguisten auswählen würden, die einseitig für das Gendern Position bezögen.
Verfassungsrechtlich unzulässig
Unterstützung bekommen die Kritiker jetzt von juristischer Seite. Ein Rechtsgutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, stellt klar: Eine Pflicht zum Gendern für alle Bürger ist verfassungswidrig. Eine staatliche Normierung zur verbindlichen Verwendung von Gendersprache durch alle Bürger im privaten und gesellschaftlichen Bereich wäre „ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ und damit verfassungsrechtlich unzulässig. So steht es in dem Gutachten, das im Auftrag der Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache erstellt wurde.
Kein „allgemeiner Sprachgebrauch“
Eine Verpflichtung zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im schulischen Bereich sei „ebenfalls als nicht angemessen im Hinblick auf die verfolgten Ziele zu werten“ und somit „als verfassungsrechtlich unzulässig zu erachten“, heißt es im Gutachten, aus dem die Welt am Sonntag zitiert . Das gelte „zumindest solange die Verwendung geschlechtergerechter Sprache sich nicht im allgemeinen Sprachgebrauch widerspiegelt“. Dies könne, trotz des Genderns im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und an Universitäten, „zum heutigen Zeitpunkt noch nicht angenommen werden“.
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Quelle: dts-Material