Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) fordert ein Informationsrecht über den Impfstatus der Beschäftigten. Dafür existiert keine Rechtsgrundlage, meint Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eine derartige Möglichkeit ins Gespräch gebracht, um den Corona-Schutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Doch der Arbeitsminister ist skeptisch. Er kommentiert die Aussage seines Amtskollegen im RBB-Inforadio so: „Wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken“. Ergänzend verweist Heil auf die bereits existierende 3G-Regel.
BDA will rechtliche Klarstellung
Den Arbeitgebern ist das zu wenig. „In der Wirtschaft gibt es zur Frage der Einführung einer 2G-Regel verschiedene Ansichten“, erklärt BDA-Chef Rainer Dulger in der Rheinischen Post (RP). „Bevor wir über diese Frage entscheiden, muss endlich klargestellt werden, dass der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten erfragen darf“, so der BDA-Präsident.
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Die geplante neue Arbeitsschutzverordnung verbietet es dem Arbeitgeber de facto, den Impfstatus abzufragen, kritisiert Dulger, der selbst ein Familienunternehmen leitet. Für ihn ist das kontraproduktiv und verhindere die dringend „notwendige Klarheit“ für die Betriebe.
Streitpunkt Persönlichkeitsrechte
Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her, meint dagegen der Bundesarbeitsminister und verweist auf die fehlende Rechtsgrundlage. Wenn zum Beispiel Restaurants diese Regel nutzten, dann müssten sie natürlich nicht nur ihre Gäste fragen, ob sie genesen, geimpft oder getestet seien, sondern auch ihre Kollegen. Deshalb wolle er zunächst einmal abwarten, „ob Herr Spahn nur einen Spruch in einer Talk-Show gemacht hat, oder ob der Kollege einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag hat“.
Heil warnt vor „Dammbruch“
Für Heil ist es vorrangig, vorsichtig mit den Arbeitnehmerrechten umzugehen, insbesondere mit der „informationellen Selbstbestimmung“. Der Minister dazu: „Bei Gesundheitsdaten muss man das ja zu Ende denken. Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn es hilft, ja. Aber die Debatte abstrakt zu führen und mal aus dem Ärmel zu schütteln, ohne einen gesetzgeberischen Vorschlag, finde ich auch in diesen Zeiten in einem Rechtsstaat nicht richtig.“
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Quelle: dts-Material