Pauschalreise oder Individualreise, diese Wahl hatte der Erholungssuchende bisher. Jetzt kommt noch die „verbundene Reiseleistung“ dazu. Was Sie über diese neue Angebotsform wissen müssen, lesen sie hier.
Die individuelle Zusammenstellung von Urlaubsreisen ist auf dem Vormarsch. Die Online-Buchung per Smartphone ist für viele Erholungssuchende längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Plattformen im Internet erleichtern Preisvergleich und Buchung.
Wer haftet bei Problemen
Problematisch wird es erst, wenn die Reise nicht so verläuft, wie der Kunde es erwartet. Das Hotel entsprach nicht der gebuchten Kategorie, oder es gab Schimmel in der Dusche. Wer ist für das Problem zuständig und wer haftet? Eine unklare Rechtslage führte in der Folge häufig zu juristischen Auseinandersetzungen.
Neues Reiserecht schafft Klarheit
An diesem Punkt schafft das neue Reiserecht nun Klarheit. Am 2. Juni 2017 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom Bundestag beschlossen und damit eine EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hier wird definiert, ab wann der Verbraucher den Schutz einer Pauschalreise genießt. In Zukunft kann nun auch eine individuell zusammengestellte Reise, unter bestimmten Umständen, eine Pauschalreise sein.
Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. Juli 2018 gelten.
Neu: verbundene Reiseleistungen
Neu eingeführt werden die „verbundenen Reiseleistungen“. Dabei handelt es sich um eine besonders geregelte Vermittlertätigkeit mit zusätzlichen Informationspflichten. Der Reisende muss künftig ausführlich und anhand von europaweit einheitlichen Formularen informiert werden. Falls der Vermittler zusätzlich eine Zahlungsabwicklung für seine Kunden anbieten möchte, muss er auch noch eine Insolvenzausfall-Versicherung abschließen. Damit hat der Verbraucher nach dem Willen des Gesetzgebers einen „Basisschutz“ bei seiner Urlaubsbuchung. Dieser Schutz ist jedoch nicht mit dem „Vollkaskoschutz“ einer Pauschalreise vergleichbar.
Selbst ist der Urlauber
Wenn mehrere Leistungen für dieselbe Reise vermittelt werden – also Hotel, Mietwagen und Ausflüge, aber vom Reisebüro bzw. der Reise-Onlineplattform nur Einzelpreise genannt und Einzelrechnungen angeboten werden, handelt es sich um die neue Form der „verbundenen Reiseleistung“. Bei dieser Form der Buchung muss sich der Reisende bei Mängeln mit dem jeweiligen Anbieter, der Autovermietung oder dem Hotel, selbst auseinandersetzen.
Die „richtige“ Buchung zählt
Eine Pauschalreise kann wie bisher als All-Inclusive-Paket gebucht werden. Das geht in Zukunft aber auch individueller. Eine Pauschalreise kommt auch zustande, wenn der Kunde im Online-Portal, oder dem Reisebüro, unterschiedliche Reiseleistungen auswählt und zum Schluß alles zusammen zahlungspflichtig bucht. Bei einem Gesamtpreis und einer Gesamtrechnung handelt es sich dann um eine Pauschalreise! Der Teufel liegt wie immer im Detail, in diesem Fall der angebotenen Zahlungsweise.
Ferienhäuser wurden ausgenommen
Die bei deutschen Urlaubern sehr beliebte Buchung von Ferienhäusern fällt nicht unter die Neuregelungen, weil die EU-Richtlinie dies nicht vorsieht. Da bei der Anmietung eines Ferienhauses aber üblicherweise ein Mietvertrag abgeschlossen wird, ist der Urlauber durch das Vertragsrecht bei auftretenden Mängeln ausreichend geschützt.
Nachgefragt – Neues Reiserecht ab 2018
Ralf Borowski spricht mit Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg von der Essener Kanzlei Linten Rechtsanwälte über das neue Reisevertragsrecht, welches am 1. Juli 2018 in Kraft treten wird. Neben die bekannte Pauschal- und Individualreise tritt künftig die „verbundene Reiseleistung“. Was das genau ist können Sie hier nachlesen:
Interview: Nachgefragt bei Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg aus Essen
1 Kommentare
Für die einen ist es Klarheit, für die anderen lediglich erheblicher Mehraufwand im Reisevertrieb.
Zudem, wie so häufig, leider realitätsfern, da der Kunde durch die Verpflichtung der Kenntnisnahme von Formularen (oder gar der Verpflichtung zur Abzeichnung) mehr verunsichert wird, als daß ein realer Informations- und Entscheidungsmehrwert erfolgt.
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