Der Glücksspielstaatsvertrag – ein Kommentar
von Ralf Borowski
Die Bundesländer haben sich die Bekämpfung der Spielsucht auf die Fahne geschrieben. Gut so! Aber der Glückspiel-Staatsvertrag wurde nach dem Motto verfasst: Wasch mir das Fell, aber mach mich nicht nass.
Der Versuch, das Glücksspielmonopol des Staates unter dem Deckmäntelchen der Suchtbekämpfung zu stärken, wurde vom europäischen Gerichtshof verhindert, aber zumindest die Schwächung einer unliebsamen Konkurrenz, der gewerblichen Glückspielanbieter, wurde erreicht.
Offensichtlich nicht eingeplant war der durch den Staatsvertrag verursachte finanzielle Schaden für die Gemeinden. Anders als bei Lotto, Casinos oder Rennbahnen, deren Erträge den Ländern zufließen, zahlen die gewerblichen Glückspielanbieter ihre Steuern und Abgaben in die jeweilige Gemeindekasse. Einen finanziellen Ausgleich für diese Einnahmeausfälle haben die Verfasser des Glücksspiel-Staatsvertrages nicht vorgesehen. Damit lassen sie die chronisch unter Geldmangel leidenden Gemeinden alleine. Das ist alles andere als fair.
Bei der Bekämpfung der Spielsucht kann der Glücksspiel-Staatsvertrag, auch in den geänderten Fassungen, nicht überzeugen. Eine Begrenzung der möglichen Verlusthöhen bei den staatlichen Glücksspielanbietern wurde, anders als bei den gewerblichen Spielhallen, nicht eingeführt.
Der Feldzug gegen die Spielhallen könnte sich als Irrweg erweisen. Wird doch ein gut kontrollierter und reglementierter Glücksspielanbieter durch schwer oder gar nicht kontrollierbare Internet-Anbieter aus dem Ausland ersetzt. Auf längere Sicht betrachet und unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Spielsucht-Bekämpfung sowie des Jugend- und Spielerschutzes könnten sich die Verfasser des Glücksspiel-Staatsvertrages verzockt haben.