Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, sieht in den beschlossenen Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen zu Weihnachten einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.
„Das darin verankerte Gebot eines rationalen, vernunftgeleiteten staatlichen Handelns hätte es nahelegen müssen, die ab dem 1. Dezember vorgesehene Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten für den ganzen Monat fortzuschreiben und damit die Gefahr eines weiteren, nicht mehr beherrschbaren Anstiegs der Infektionszahlen deutlich zu begrenzen“, schreibt Bertrams in einem Gastbeitrag für den Kölner Stadt-Anzeiger. Dass dies nicht geschehen sei, beruhe „ganz offensichtlich auf einem Übermaß an Emotionalität in der Entscheidungsfindung“.
Regelung inhaltlich zu unbestimmt
Bertrams bemängelt außerdem, dass die beschlossene Regelung „inhaltlich weitgehend unbestimmt“ sei. Wer dem engsten Familien- und Freundeskreis zuzurechnen sei, für den die erweiterten Begegnungsmöglichkeiten an den Weihnachtsfeiertagen gelten, liege „weitgehend im Belieben der Beteiligten“. Damit entpuppe sich die Regelung „im Kern als ein diffuser Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung“.
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Im Zweifel dürften die Menschen die Erlaubnis eines weihnachtlichen Zusammenkommens „als Ausdruck einer großzügigen Öffnung für Begegnungen in der Zeit zwischen den Jahren verstehen“. Bertrams hält dies angesichts der Ansteckungsrisiken in der Corona-Pandemie für „ein fatales Signal“.
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Quelle: dts