Das Bundeskabinett hat bei seiner Sitzung am Mittwoch (25.1.) die vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Das geht aus einer Mitteilung des Arbeitsministeriums (BMAS) hervor.
„Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig“, erklärt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Zeitgleich wird am 2. Februar auch die Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben.
Maskenpflicht für Medizin / Pflege
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber künftig selbst festlegen, ob und welche Maßnahmen sie zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz für erforderlich halten. Die ursprüngliche Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trat am 27. Januar 2021 in Kraft. Zuletzt war eine Gültigkeit bis 7. April 2023 vorgesehen.
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