Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für eine begrenzte Cannabis-Legalisierung auf den Weg gebracht. Doch nicht nur der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hat da so seine Bedenken.
Laut einer aktuellen Infratest-Umfrage für das ARD-Morgenmagazinin unterstützen 45 Prozent der befragten Bundesbürger das Vorhaben der Ampel-Regierung, Kauf und Besitz teilweise zu legalisieren. Fast die gleiche Anzahl (44 Prozent der Befragten) hält eine Freigabe für falsch. Nur 11 Prozent der Befragten hatten keine Meinung, oder wollten sich dazu nicht äußern. Nach dem vorliegenden Kabinettsbeschluss soll es künftig möglich sein, 25 Gramm Cannabis und bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum straffrei zu besitzen.
Ältere sind skeptisch
Die Zustimmung zum Cannabis-Gesetz sinkt bei den Bürgern mit zunehmendem Alter. Nur jeder Dritte der Über-65-Jährigen (31 Prozent) spricht sich für das Vorhaben der Regierung aus, bei den mittleren und unteren Altersgruppen ist es dagegen jeder Zweite. Befragt wurden vom 15. bis 16. August insgesamt 1.216 Wahlberechtigte in Deutschland (714 Telefoninterviews und 502 Online-Interviews).
Unfallrisiko Canabiskonsum
NRW-Innenminister Reul warnt vor einer Zunahme bei den Verkehrsunfällen. „Wenn immer mehr Menschen Cannabis konsumieren, sich dann möglicherweise hinters Steuer setzen und losfahren, wird das die Zahl der Unfälle doch in die Höhe treiben – da zähle ich nur eins und eins zusammen“, sagts er der NRZ. Nach seiner Meinung kommt die Sicherheit im Straßenverkehr bei der Debatte um eine Legalisierung von Cannabis zu kurz.
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Insgesamt stellte die Polizei in NRW im vergangenen Jahr 644 Unfälle mit Personenschaden unter Drogeneinfluss fest, ein Anstieg von 30 Prozent. Die Zahlen der Unfälle unter Alkoholeinfluss sind mit 3.272 noch deutlicher, der Anstieg fällt aber mit 22,6 Prozent etwas geringer als bei den Fahrten unter Drogen aus. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW übt Kritik: „Dieser Gesetzentwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt“, sagte Michael Maatz, stellvertretender Landesvorsitzender.
Fehlender Cannabis-Schnelltest
Welche Grenzwerte für Verkehrsteilnehmer bestehen werden, sei noch unklar. Geräte oder Testmöglichkeiten, einen genauen Wert zu ermitteln, stünden auf dem Markt sowieso nicht zur Verfügung. „Bislang gibt es nur die Blutprobe.“ Diese greife aber in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Maatz sieht so eine deutliche Mehrbelastung auf die Beamten zukommen, die bei Kontrollen aufwendiger nachweisen müssen, ob jemand noch hinters Steuer gehört oder nicht.
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Quelle: dts-Material