Im Streit um staatliche Zuschüsse für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitige Stiftungsförderung, ohne ein eigenes Fördergesetz, beanstandet. Damit hat die AfD mit ihrer Klage einen Teilerfolg vor Gericht erzielt.
Für die staatliche Förderung politischer Stiftungen sei ein gesondertes Parlamentsgesetz nötig, um den Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zu rechtfertigen. Der auf den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 bezogene Antrag der AfD habe daher Erfolg, erklärte das Gericht in Karlsruhe (Urteil v. 22. 02.2023 – 2 BvE 3/19).
Ein Antrag, der die Nichtberücksichtigung der DES bei der Vergabe von Globalzuschüssen im Bundeshaushaltsgesetz 2022 zum Gegenstand hat, wurde vom Verfahren abgetrennt. Dabei geht es um einen Haushaltsvermerk des Bundestages. Dieser verbietet, bei Zweifeln an der Verfassungstreue, die Förderung parteinaher Stiftungen. Damit wird sich das Gericht separat beschäftigen. Weitere Anträge der AfD wurden zurückgewiesen.
FDP für rasche Regelung
Die FDP fordert nach dem BVerfG-Urteil eine rasche Gesetzesinitiative. „Die finanzielle Förderung parteinaher Stiftungen ist nur auf der Grundlage eines Gesetzes möglich“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das Verfassungsgericht habe einen eindeutigen Auftrag an den Gesetzgeber formuliert. Der FDP-Politiker begrüßt die gerichtliche Feststellung, dass der Gesetzgeber berücksichtigen könne, „ob sich die Arbeit einer politischen Stiftung für oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet“.
Linke zufrieden
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts. „Das Urteil ist eine Richtungsentscheidung für eine transparente und demokratische Verteilung der Stiftungsgelder“, erklärte die Innenpolitikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es biete auch eine wichtige Gelegenheit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Vergabe von Mitteln an den „demokratischen Charakter“ von Stiftungen binde. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung sollte nach Renners Ansicht durch ein Stiftungsgesetz weiter von staatlichen Zuschüssen ausgeschlossen werden.
SPD gibt Blockade auf
„Wir hatten uns im Koalitionsvertrag ohnehin vorgenommen, die Stiftungsfinanzierung rechtlich präziserer abzusichern. Wir wollten aber nicht mit einem Gesetzentwurf vorpreschen, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abwarten“, erklärt SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner. Nun soll es schnell gehen. Den vom Verfassungsgericht eingeräumten rechtlichen Spielraum bei der Ausgestaltung des Stiftungsgesetzes will der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion nutzen, um bei Zweifeln an der Verfassungstreue einer Stiftung, zum Beispiel durch entsprechende Verfassungsschutzberichte, eine Finanzierung durch Steuermittel zu verhindern.
Hintergrund
Die Fördermittel für politische Stiftungen werden bisher vom Deutschen Bundestag bei den Haushaltsverhandlungen beschlossen. Die politischen Stiftungen der anderen Parteien erhalten bisher jährlich Fördermittel in Millionenhöhe. Davon sollte die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung jedoch nicht profitieren.
.
Quelle: dts-Material