„Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das sehr weitreichende Folgen hat“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Nun will er rasch Lösungen aufzeigen, die in der betrieblichen Wirklichkeit auch handhabbar sind.
Die Konsequenzen dieser Gerichtsentscheidung für den Gesetzgeber würde die Regierung momentan prüfen. „Danach werde ich Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung machen“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er wolle verhindern, dass Mitarbeiter „ausgebeutet werden oder sich selbst ausbeuten und damit ihre Gesundheit gefährden“ so Heil in dem Gespräch. Die betroffenen Betriebe sollten aber keine Angst haben. „Wir werden vernünftige Lösungen finden, die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar sind“, versichert Heil den Unternehmen.
EuGH gibt Richtung vor
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in dieser Woche entschieden, dass in Deutschland für Arbeitgeber eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten besteht. Das Gericht begründete dies mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem so genannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
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