Die Migrationspolitik habe „die Realität unseres Einwanderungslands geleugnet und damit unserem Wirtschaftsstandort geschadet“, sagen die beiden SPD-Minister Hubertus Heil (Arbeitsministerium) und Nancy Faeser (Innenministerium). Sie wollen deshalb eine Reform.
Das bisherige Einwanderungssystem sei „zu schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend“, erklären sie im Handelsblatt. Auf drei Punkte wollen sie zukünftig verstärkt achten: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial. Außerdem wollen sie bürokratische Hemmnisse für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte abbauen und Einreiseformalitäten reduzieren.
Berufliche Qualifikation
Beim ersten Punkt der Reform geht es um die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung und einem Abschluss ihres Heimatlandes sollen sofort arbeiten dürfen, wenn sie in Deutschland eine Arbeitsplatz nachweisen können. Das Anerkennungsverfahren für ihren Berufsabschluss läuft dann parallel zur Beschäftigung und wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Berufswechsel erlaubt
Erleichtern will die Ampel-Koalition auch die Einwanderung von Fachkräften mit bereits anerkannter Qualifikation. Diese sollen künftig auch in einem fachfremden Beruf arbeiten dürfen. Ein gelernter Schreiner könnte dann auch einen Job im Vertrieb annehmen. Voraussetzung dafür ist, daß der Arbeitnehmer einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss mitbringt. Für die Absolventen von Hochschulen, die über eine „Blaue Karte“ nach Deutschland kommen, soll die Verdienstschwelle gesenkt werden. Aktuell gilt eine Mindestgehaltsgrenze von 56.400 Euro brutto im Jahr.
„Chancenkarte“ für Jobsuche
Die Pläne von Faeser und Heil gehen aber noch weiter. Sie planen eine „Chancenkarte“ für ausländische Arbeitnehmer. Damit könnten qualifizierte Fachkräfte auch ohne Arbeitsvertrag zur Jobsuche nach Deutschland kommen. Es gibt aber zwei Bedingungen. Erstens müssen sich noch vor der Einreise bestätigen lassen, dass ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss annähernd vergleichbar ist. Zweitens müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bezahlen.
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Quelle: dts